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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Fotografie und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Fotografin Clara Servas und ihren Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotograf(en) genannt, angelehnt an die Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks

 

I. Allgemeines

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin Clara Servus und ihren Erfüllungsgehilfen
erteilten Aufträge und sämtliche mit dieser vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige
 Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den 
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
 wird.

  2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen 
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete 
Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
 des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen 
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und 
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des 
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  4. Es kann nicht garantiert werden, dass bei der Begleitung von Veranstaltungen alle anwesenden Gäste, z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen, abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

  5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht
gestattet.

  6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
  und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern 
jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Bei Buchungen ab 6 Stunden sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

  7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in der vereinbarten Auflösung im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Eigentumsrechte
 werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.

  3. Der Fotograf hat vom Auftraggeber die uneingeschränkte Zustimmung, sämtliche erstellten Lichtbilder inkl. der bearbeiteten Bilder, uneingeschränkt zu veröffentlichen und diese als Referenzen / für die Eigenwerbung zu verwenden oder für Werbezwecke aller Art zu nutzen. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

  4. Erteilt der Fotograf mit Genehmigung des Auftraggebers an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Die Benennung muss beim Bild eindeutig mit „Foto: Stefanie Radke, www.radke-photography.de“ erfolgen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

 

III. Honorare

  1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Aufgrund des Status als Kleinunternehmer nach §19 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben und somit auch nicht ausgewiesen.

  2. Bei Aufträgen ist eine Terminbuchungspauschale von bis zu 50% des
 Auftragswertes zu zahlen. Der Fotograf bestätigt den Auftrag und den Betrag per E-Mail 
und damit wird die Terminbuchungspauschale innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
 Der Auftraggeber erklärt mit der Zahlung der Terminbuchungspauschale die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und
 bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
 Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 8 Tage vor dem Aufnahmetermin in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige 
Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
 (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
 Eigentum des Fotografen.

  5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird 
ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

  8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
 höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars 
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.

  9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Ausnahmen hiervon sind bei der Hochzeitsfotografie ein Krankheitsfall des Brautpaares oder Todesfall innerhalb der Familie des Brautpaares, die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Gesetzliche Rücktrittsrechte 
bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Terminreservierungspauschale wird bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des 
Fototermins nicht erstattet.

 

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu 
schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: 
je gefahrenem km 0,50 EUR, je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR.

  2. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind 
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

V. Haftung

  1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
 von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
 worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
 Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung 
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig 
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
 erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
 Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

  2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
 Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der 
Fotograf keinen Ersatz.

  3. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
 der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben 
übernimmt der Fotograf keine Haftung.

  5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

  6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes 
per e-Mail beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

  7. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
 oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

  8. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
 Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.

 

VII. Datenschutz


Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
 Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

​

Diese AGB gelten ab dem 24.01.2021.

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